Kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten und Psychiater in Bayreuth und Umgebung
Kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten und Psychiater in Bayreuth und Umgebung

Private Krankenversicherung

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben.

Viele private Krankenversicherungen lehnen einen Versicherungsschutz für psychisch kranke Menschen ab oder schränken die Leistungen im Fall einer psychischen Erkrankung ein.

 

Da Sie sowieso auch bei Ihrer PKV eine Psychotherapie vorab beantragen sollten, empfiehlt es sich, abzuklären:

  • Ist Psychotherapie im Vertrag beinhaltet?
  • besteht eine Beschränkung auf bestimmte Behandlungsmethoden ?
  • Bis zu welcher Höhe werden Kosten erstattet ?
  • Wie ist die Höchstgrenze an Behandlungsstunden pro Jahr ?
  • wird vor Genehmigung der Psychotherapie ein Bericht des Therapeuten zum Antrag auf Psychotherapie verlangt ?

 

Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren („Richtlinienverfahren“). In der Regel wird nur erstattet, wenn die erforderliche Approbation vorliegt.  In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

 


Beihilfe

Für Beamte und mitversicherte Angehörige übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten (50-70 %) für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. 

Auch hier muss vor der Psychotherapie bei der zuständigen Beihilfestelle ein

"Antrag auf Psychotherapie"

angefordert werden.

Diesen mehrseitigen Antrag geben Sie nach Unterschreiben der Schweigepflichtsentbindung (das ist Ihr einziger, aber unbedingt erforderlicher Beitrag) an Ihren Psychotherapeuten weiter, der dann einen anonymisierten ausführlichen Bericht zum Antrag an die Beihilfestelle einschickt. Dieser in einem gesonderten Umschlag eingereichte Bericht wird von der Beihilfestelle ungeöffnet an einen Gutachter weitergeleitet, der außer einer Chiffre (Geburtsdatum und Anfangsinitialen) keinerlei weitere Erkennungsmerkmale erhält. Zu dieser Chiffre nimmt der Gutachter dann zustimmend oder ablehnend gegenüber der Beihilfestelle Stellung. Die Beihilfestelle informiert Sie dann über eine entsprechende Genehmigung und die genehmigte Sitzungsanzahl oder über die Ablehnung.



 

 

 

 

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