Jeder darf letztlich Psychotherapie anbieten. Psychotherapie ist kein geschützter Titel.
Psychotherapeutische Leistungen können zum Beispiel auch ohne Zusatzausbildung von jedem angeboten werden, der eine Heilpraktikerzulassung hat. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in diesen Fällen in der Regel nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Im Gegensatz zum Begriff "Psychotherapie" ist der Titel
„Psychotherapeut“
geschützt und darf nur von Ärzten und Diplom-psychologen geführt werden, die nach dem Universitätsstudium eine umfangreiche mehrjährige Zusatzausbildung abgeschlossen haben.
Als Ausnahmeregelung ist dies in der Kinder-und Jugendlichen-Psychotherapie auch für Pädagogen und Sozialpädagogen mit der entsprechenden Zusatzausbildung möglich.