Kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten und Psychiater in Bayreuth und Umgebung
Kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten und Psychiater in Bayreuth und Umgebung

Wie finde ich einen geeigneten Psychotherapeuten ?

Psychotherapeuten können aus verschiedenen Berufsgruppen stammen. Ihnen gemeinsam ist, dass sie eine mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung gemacht haben.

 

Psychologen haben Psychologie studiert. Psychologie ist die Wissenschaft des Seelenlebens des Menschen, also des Denkens, Fühlens und Verhaltens. Eine Zusatzausbildung der Psychotherapie befähigt Psychologen zur Behandlung krankhafter Störungen.

 

Psychiater sind Ärzte, die nach dem Studium der Humanmedizin eine mehrjährige Facharztausbildung in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses absolviert haben. Auch Psychiater machen eine zusätzliche Psychotherapieausbildung, die sie in die Lage versetzt, Patienten nicht nur medikamentös zu behandeln, sondern psychotherapeutisch.

 

 

Eine Psychotherapie beruht auf dem vertrauensvollen Gespräch zwischen dem Patienten und dem Therapeuten. Die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Therapie ist daher der Aufbau einer offenen und vertrauensvollen Beziehung . Unabdingbar ist daher, dass die „Chemie“ stimmt. Sie sollten sich von Ihrem Psychotherapeuten angenommen und verstanden fühlen. Sollten Sie Vorbehalte verspüren, das Gefühl haben, dass es am Therapeuten liegt, dass Sie ihm nicht alles anvertrauen könnten, dann sollten Sie dieses "Bauchgefühl" ernst nehmen und sich einen anderen Therapeuten suchen.

Eine solche für Sie wichtige Entscheidung müssen Sie letztlich aber selber treffen. Ein Therapeut kann und darf Ihnen das nicht abnehmen. Ein guter Therapeut wird auch nie versuchen, Sie zu überreden. Überhaupt ist ein Therapeut nur ein Begleiter, wie auch die wörtliche Übersetzung aus dem Griechischen lautet. Er begleitet Sie uf dem von Ihnen gewählten Weg, aber er gibt ihn nicht vor.

 

Wenn Sie mit der Suche nach einer geeigneten Therapie beginnen, können Sie auf die zu den einzelnen an dieser Website teilnehmenden Psychotherapeuten angegebenen Informationen zurückgreifen, welche Ausbildung, welche Zusatzqualifikationen, welche Schwerpunkte.

Ansonsten erkundigen Sie sich ruhig auch telefonisch. Fragen Sie den Therapeuten auch ruhig nach seiner Ausbildung. Bereiten Sie sich auf das Gespräch gut vor, und machen Sie sich Notizen.

 

Fragen Sie nach der Wartezeit auf einen Therapieplatz. Wenn Ihnen diese als zu lang erscheint, können Sie immer auch einen anderen Therapeuten kontaktieren.

 

Fragen Sie als nächstes nach einem Termin für ein Erstgespräch. Sie können direkt mit Ihrer Versichertenkarte zum Psychotherapeuten gehen. Sie benötigen dafür keine Überweisung von einem Arzt. Sie haben die Möglichkeit, maximal fünf Probesitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen) bei einer Verhaltenstherapie oder einer tiefenpsychologisch orientierten Psychotherapie und maximal acht Sitzungen bei einer Psychoanalyse in Anspruch zu nehmen. Diese dienen dazu, den Therapeuten näher kennen zu lernen und mit ihm über Therapieziele, Therapieverfahren und den Umfang der Therapie zu sprechen. Danach entscheiden Sie mit dem Therapeuten, ob er eine Therapie bei der Krankenkasse für Sie beantragt. Sollten Sie mit dem Therapeuten nicht zurechtkommen, dürfen Sie bei einem weiteren Therapeuten probatorische Sitzungen vereinbaren.

 

Sofern Sie einen Psychologischen Psychotherapeuten aufgesucht haben, müssen Sie bis zum Abschluss der probatorischen Sitzungen einen Arzt (in der Regel Ihren Hausarzt) aufsuchen, um sich von ihm für ihren psychologischen Psychotherapeuten einen Konsiliarbericht erstellen zu lassen.

Der Konsiliarbericht ist vom Konsiliararzt insbesondere zum Ausschluß somatischer Ursachen und gegebenenfalls psychiatrischer oder kinder- und jugend- psychiatrischer Ursachen abzugeben. Er sollte Angaben zu folgenden Sachverhalten enthalten:

 

Aktuelle Beschwerden des Patienten, und im Zusammenhang mit den aktuellen Beschwerden relevante anamnestische Daten,

somatischer Befund (bei Kindern und Jugendlichen insbesondere unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes),

relevante stationäre und/oder ambulante Vor- und Parallelbehandlungen, medizinische Diagnose(n), Differential- und Verdachtsdiagnose(n), derzeitige Medikation,

notwendige psychiatrische oder kinder- und jugend-psychiatrische Abklärung, erforderliche Begleit-behandlung,

gegebenenfalls bestehende somatische Kontraindikation für die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung zum Zeitpunkt der Untersuchung. 

 

Der Konsiliararzt teilt der Krankenkasse nur die für ihre Leistungsentscheidung notwendigen Angaben mit.

 

Dieser Konsiliarbericht ist bei einem ärztlichen Psychotherapeuten nicht erforderlich.

 

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